DAS DIENSTFAHRRAD LEASING

DAS DIENSTFAHRRAD LEASING

DIE FAKTEN

ZUM DIENSTFAHRRAD-KONZEPT

Mit der Steuerreform vom 1.1.2020 wurde der Steuervorteil des E-Pkw auch dem Elektrofahrrad gewährt. So ist die Privatnutzung für das Dienst-Fahrrad und das Dienst-E-Bike vom Sachbezug befreit und das Rad kann im Zuge einer Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber geleast werden.

Beim Fahrrad/E-Bike ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer, zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine Mitarbeitenden. Durch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung erhält der Mitarbeitende einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in der Höhe der Leasingrate einbehält und somit die Teilnahme für den Arbeitgeber am Dienstfahrrad-Konzept kostenneutral und mit nur geringem Aufwand möglich ist.

Ggf. können durch den Betrieb attraktive Förderungen in Anspruch genommen werden.

SALVENTRAIL BIKELEASING

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